03.04.03

Notwehr

Ehemaliger Taxifahrer nach “Anschlag” auf Führerscheinstelle in die Psychiatrie eingewiesen

Der NWZ war es eine knappe halbe Startseite des Ortsteils  wert, selbst der Bild-Zeitung ein paar Zeilen, dem NDR ein paar Worte: Das Landgericht Oldenburg verfügte am Vortag gegen einen ehemaligen Oldenburger Taxifahrer wegen versuchter Nötigung und gefährlicher Körperverletzung einen längeren Aufenthalt in einer psychiatrischen Anstalt.

Der 37-jährige hatte nach zahlreichen Verkehrsdelikten den Führerschein abgeben müssen. Als dem Mann vor der Wiedererteilung eine MPU abverlangt wurde, rastete er aus und schoß mehrfach mit einer Gaspistole auf eine Mitarbeiterin der Führerscheinstelle. Dazu berief der Angeklagte sich im Prozeß auf den  Notwehrparagraphen, er habe den Schein unbedingt wiederbekommen wollen.

Nach der unmittelbar folgenden Festnahme entdeckten die Polizei-Beamten im mitgeführten Koffer ein ganzes Waffenarsenal. Im Vorfeld hatte der Mann schon eine Nötigung gegen den Oberbürgermeister begangen sowie im Rathaus eine Bombenattrappe deponiert.

Wegen der Eigenbezeichnung des Angeklagten u.a. als “Großrichter” wurde  von einer wahnhaften Realitätsverkennung ausgegangen. Aufgrund eines negativen Gutachtens wurden dem Angeklagten Jahrzehnte in der Anstalt prognostiziert.

Vielleicht sollten sich die Oldenburger  Taxiunternehmer freuen, daß sie seinerzeit mit ein paar kleineren Beulen und einem Totalschaden davongekommen sind.
(jr)

 

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