11.08.2003
Gute Scheine
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat heute eine aktuelle âErstattungstabelle Fernverkehrâ veröffentlicht.
Die Eisenbahnverkehrsordnung schlieĂt zwar die Haftung fĂŒr VerspĂ€tungen, verpaĂte AnschlĂŒsse und anderer MiĂlichkeiten aus. Dennoch werden hĂ€ufig auf dem Kulanzwege Gutscheine erstellt, um einen Ausgleich zu schaffen. In der veröffentlichten Tabelle werden Werte genannt, die von der Bahn in bekannten FĂ€llen erstattet wurden. BezĂŒglich der Taxen heiĂt es: âWer bei ZugverspĂ€tungen auf ein Taxi ausweicht, muĂ die besonderen BegleitumstĂ€nde beachten. Beste Chancen auf Ersatz haben FahrgĂ€ste, die aufgrund der VerspĂ€tungen ihre letzten AnschlĂŒsse nicht erreichen konnten.â
Nachdem es in Taxifahrerkreisen gelegentlich schon zu MiĂverstĂ€ndnissen gekommen ist: Die Bescheinigung, daĂ bei der genutzten Zugverbindung VerspĂ€tungen aufgetreten sind, ersetzt nicht den Gutschein der Bahn fĂŒr eine kostenlose Taxifahrt. Im Zweifelsfall sollte die KostentrĂ€gerfrage immer vor der Fahrt am Bahnhof abgeklĂ€rt werden. (jr)
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