18.10.2003

War es das?

Gesundheitsreform passiert Bundesrat

Nach der Zustimmung im Bundesrat kann  das “Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung†wie geplant am 1. Januar 2004 in Kraft treten.

Neben etlichen Veränderungen - oder besser: Streichungen - in den Bereichen  Zahnersatz, Krankengeld, Zuzahlungen, Praxisgebühren usw. gibt es dann keine Erstattung mehr für Taxi- und Mietwagenfahrten in der ambulanten Versorgung. Von dieser Regelung ausgenommen sein sollen nur noch die Dialysepatienten.

Bleibt abzuwarten, ob die vom Gewerbe in den letzten Wochen lauthals beschworenen negativen Folgen für den Umsatz sich bewahrheiten werden. Insbesondere auf die Land-Betriebe könnte eine Pleitewelle zurollen. Die Abhängigkeit von den Krankenfahrten liegt dort deutlich höher als in städtischen Gebieten. Ein gutes Beispiel dafür läßt sich heute online nachlesen: Die SZ-online berichtet von einem Anteil in Höhe von 56,5 % im Landkreis Bautzen, der im Rahmen eines Gutachtens zur Leistungsfähigkeit der Taxi-Branche festgestellt wurde.
(jr)

 

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