18.12.2003

Krankenfahrten 2004 - Was kommt?

Unsicherheiten bestimmen die Lage zum Jahresende

Die vor kurzem beschlossene Gesundheitsreform bringt viele Veränderungen für die Betroffenen auf Nachfrager- und Anbieterseite mit sich. Für das Taxigewerbe von Belang sind in erster Linie die künftigen Bedingungen, unter denen Krankentransporte abgewickelt werden sollen. Der angesagte Grundsatz “Fahrkosten zu ambulanten Behandlungen werden von den Krankenkassen nicht mehr übernommen” sollte für Klarheit sorgen, wenn auch für eine unangenehme. Doch wird die Anordnung sogleich von einer Einschränkung durchbrochen, die es verwaltungsmäßig in sich hat:
“Wenn es zwingende medizinische Gründe gibt, kann die Krankenkasse in besonderen Fällen eine Genehmigung erteilen und die Fahrkosten übernehmen.”

Zuzahlungen

In der Praxis wird das bedeuten, daß in Zukunft in der Regel nur noch ein ganz bestimmter Patientenkreis auf Kosten der Kassen befördert werden kann. Für Dialyse-, Strahlen- und Chemotherapie-Patienten wird eine Sonderregelung eingeführt.  Für sie ist eine schriftliche Genehmigung bei der Krankenkasse zu beantragen. Die folgende Zuzahlungsregelung wird auch auf diese Fälle angewendet:
Die Patienten müssen einen jährlichen Eigenanteil in Höhe von 1 Prozent (wenn eine schwerwiegende chronische Erkrankung vorliegt) bzw. 2 Prozent ihres Familien-Bruttoeinkommens zahlen. Wird die Belastungsgrenze durch Vorlage von quittierten Zuzahlungsbeträgen während des Jahres  erreicht, werden auf Antrag von den Krankenkassen Befreiungsausweise für das verbleibende Restjahr ausgestellt. Es ist empfehlenswert, jeden Kunden auf die Wichtigkeit des Quittungs-Sammelns hinzuweisen.

Für Einzeltransporte, die unter gleichen Bedingungen (also schriftliche vorherige Genehmigung der Kasse plus TS des Arztes) abgewickelt werden, sowie Fahrten im Zusammenhang mit stationären Behandlungen  gilt die allgemeine neue Zuzahlungsregel: 10 % des Fahrtpreises, aber mindestens 5 und höchstens 10 EUR je Fahrt.  Anders als bisher müssen auch Sozialhilfebezieher einen Eigenanteil leisten.Weiterhin befreit sind Fahrten mit den Kostenträgern GUV, Berufsgenossenschaften und Krankenhaus.

Chaos befürchtet

Nach allgemeiner Ansicht im Gewerbe wird es im Frühjahr zunächst einmal zu chaotischen Zuständen kommen:

  • Vorhandene Befreiungsausweise verlieren ab dem 1. Januar ihre Gültigkeit - was vielen Älteren wohl nur schwer zu erklären ist.
  • Die neue Form der Zuzahlung kann zwar im Einzelfall eine Verbesserung zur bisherigen bringen (zur Zeit gilt ja die 13-EUR-Regelung), es wird aber dauern, bis die neue Regelung Fuß gefaßt hat.
  • Letztlich wird die Tatsache, daß die Genehmigung der Kasse vor der Fahrt einzuholen ist, für Probleme sorgen. Unternehmer sind gut beraten, ihre Dauerkunden in dieser Hinsicht schnellstens zu informieren und zu beraten.

Weitergeben sollte die Taxizunft sicher auch den auf einigen Websites angebrachten Rat an den Kunden:

“Nicht unser Fahrpersonal hat die Veränderungen zu vertreten. Wenden Sie sich mit Ihrem berechtigten und verständlichen Unmut an die Verantwortlichen - die in Ihrem Wahlkreis gewählten Landes- und Bundespolitiker und die Krankenkassen.”
(jr)

Weiterführende Links zum Thema:

Ein Forum zum Thema “Krankenfahrten” hat taxi-heute am 17.12.2003 eröffnet. Hier können Taxler sich untereinander austauschen, Tipps geben und Fragen von Kollegen beantworten. Darüber hinaus soll auch die Gelegenheit gegeben werden, Einzelbeispiele aufzuzeigen.


Der Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen VSPV e. V. stellt ausführlich die praktischen Auswirkungen der Gesundheitsreform vor.


Hallo Taxi 3811 aus Hannover stellt ebenfalls Infos für Unternehmer, Fahrer und Kunden zur Verfügung, u.a. Vordruck TS, Antrag auf Übernahme der Fahrkosten zur ambulanten Behandlung  nach § 60 Abs.1 Satz 3 SGB V für die Krankenkasse, Information zur Genehmigung für Fahrkosten zur ambulanten Behandlung nach § 60 Abs.1 Satz 3 SGB V sowie ein Informationsblatt für die Patienten.
 

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