17.11.2004

Neue Taxiordnung fĂĽr Oldenburg

Verkehrsausschuss akzeptiert Vorschlag der Stadtverwaltung

Der Tagesordnungspunkt 16 der Verkehrsausschusssitzung am Montag drohte nach der intensiven Diskussion über den neuen Taxitarif fast unterzugehen – war aber mindestens genauso wichtig. Denn: Das Oldenburger Taxigewerbe soll eine neue Taxiordnung bekommen.

Abgelöst werden soll die reichlich angestaubte „Droschkenordnung“ von 1973, wobei Begriffe wie „Kraftdroschke“ oder „Droschke“ endlich der Vergangenheit angehören und durch das Wort „Taxi“ ersetzt werden.

Neben diversen Umformulierungen und Konkretisierungen entfällt zukünftig die Auflistung der Taxistände aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und die Möglichkeit von Stadt und Taxigewerbe, einen gemeinsamen Dienstplan aufzustellen.

Die Rechte der Fahrgäste werden dahingehend verdeutlicht, dass das Fahrpersonal dem Fahrgast die freie Wahl am Taxistand zu ermöglichen hat.

Vom Taxigewerbe wurde die zukünftige Regelung vorgeschlagen, dass das Rauchen in der an der ersten Stelle stehenden Taxe nicht erlaubt ist. Außerdem muss diese Taxe frei von Personen bleiben, die nicht befördert werden wollen.

Das Taxigewerbe hat sich außerdem dafür eingesetzt, konkretere Regelungen zum Fahrdienst in der Verordnung festzuschreiben: So soll beispielsweise das Ansprechen und Anlocken von Fahrgästen, um einen Fahrauftrag zu erhalten, untersagt werden, der Kofferraum und die Ladefläche zur Aufnahme des Fahrgastgepäcks frei bleiben und die Kleidung des Fahrpersonals auch bei extremer Witterung nicht dem allgemeinen ästhetischen Empfinden entgegenstehen.

Neu ist ebenfalls, dass mit Inkrafttreten der neuen Taxiordnung jeder Fahrer neben dieser auch einen Stadtplan oder ein Straßenverzeichnis mit sich führen muss. Die Fahrgäste sollen somit die Möglichkeit erhalten, sich jederzeit über die Verpflichtungen des Fahrpersonals oder die gefahrene Strecke zu vergewissern.
gl

Kommentar:

Zu kurz gesprungen!

Die Anwesenheit vieler Taxifahrer und Unternehmer bei der Verkehrsausschusssitzung am Montag war beeindruckend. Doch mit zufriedener Miene gingen nicht allzu viele nach Hause. Zumindest nicht die Fahrer, die nach dem Themenblock „Taxi“ noch zahlreich vor dem Sitzungssaal warteten, um mit Vertretern der Stadtverwaltung und Ratsmitgliedern zu diskutieren. Diese stellten sich auch bereitwillig und bemerkenswert ausführlich den Fragenden. Und bei denen war die Meinung einhellig: „Zu kurz gesprungen!“ In fast jeder Hinsicht!

Kann man den von der Stadt Oldenburg ausgehandelten Tarifkompromiss noch so halbwegs akzeptieren, so stellt sich schon ernsthaft die Frage, warum man bei der Gelegenheit nicht das unselige Pflichtfahrgebiet von 50 Kilometern aus der Tarifordnung gestrichen hat. Niemand braucht das! In Taxideutschland ist das ein – belächeltes – Kuriosum. Und in der Praxis ...naja.

Mit der neuen Taxiordnung kann man so gar nicht zufrieden sein. Sicherlich gibt es in diesem Land unzählige Taxiordnungen. Und keine gleicht der anderen. Es gibt sogar Kommunen, die haben gar keine. Und vielleicht braucht man ja auch keine! Aber wenn man sich den „Luxus“ einer Taxiordnung gönnt, dann sollte sie auch den tagtäglichen Gegebenheiten auf der Straße entsprechen. Darauf haben Taxifahrer in vielen Gesprächen mit Unternehmervertretern hingewiesen und versucht ihre Ideen und Vorschläge auf diese Art und Weise mit einfließen zu lassen. Doch umgesetzt wurde davon so rein gar nichts.

Übrigens: Der neu geplante § 6 lässt dem Fahrer die Wahl ob er einen Stadtplan oder ein Straßenverzeichnis mit sich führt. „Die Fahrgäste haben somit die Möglichkeit, sich jederzeit über die Verpflichtungen des Fahrpersonals oder die gefahrene Strecke zu vergewissern“, so das Statement der Verwaltung. Nur was nützt es dem Fahrgast, wenn ich mich für ein Straßenverzeichnis entscheide. Damit kann er mit Sicherheit nichts anfangen! Schon gar nicht die gefahrene Strecke kontrollieren.

Die Hürde Verkehrsausschuss hat die neue Taxiordnung nun genommen. Es folgen noch der Verwaltungsausschuss und der Rat. Vielleicht lässt sich aus dem „Zu kurz gesprungen!“ doch noch ein „Bestleistung!“ machen!
gl

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