06.10.2006

“Wer war das?"

NWZ-Artikel sorgt für Aufregung an Oldenburger Taxiständen

Der derzeit stattfindende Kramermarkt gerät für Oldenburgs Taxifahrer fast zur Nebensache, denn die vorgestrige Schlagzeile der Nordwest-Zeitung "Für Taxis keine Strecke zu kurz" ist nur auf den ersten Blick vermeintlich positiv: Im weiteren Verlauf geht es darum, dass ein Taxifahrer nur sehr widerwillig seiner Beförderungspflicht nachkam und eine junge Frau um ihre Mitnahme kämpfen musste.

"Wer ist das gewesen?", war dann gestern auch die meistdiskutierte Frage an den Halteplätzen. Und immer wieder berichteten Taxifahrer auch von Vorfällen mit Kollegen, die sich unter dubiosen Ausflüchten vor der Beförderungspflicht "gedrückt" haben.

So wurde leider nur allzu deutlich, dass es sich bei dem Vorkommnis in der NWZ um keinen Einzelfall handelte. Das illegale Ablehnen von Kurzfahrten gehört zum Taxialltag – traurig aber wahr.
gl

Kommentar:

Petzen erwünscht!

"Du alte Petze!", hieß es früher in der Schule, wenn ein allzu eifriger Mitschüler mal wieder nach der großen Pause den Finger nicht unten halten konnte. Frei nach dem Motto: "Frau Lehrerin! Ich weiß aber genau was gerade auf dem Pausenhof geschehen ist!" Der Denunziant hatte dann möglicherweise einen ungemütlichen Nachhauseweg.

So etwas geschah in glücklichen Kindertagen, und wir erinnern uns meistens gerne an die Zeiten zurück als wir noch klein waren. Heute sind wir alle erwachsen, machen wenig Blödsinn und halten uns an die gesellschaftlichen Regeln des Zusammenlebens. Wir haben - hoffentlich - einen Job und auch hier befolgen wir Regeln, die den Arbeitsablauf möglicherweise vereinfachen. Das Leben kann so schön sein - zumindest bis zu dem Zeitpunkt, an dem irgendjemand anfängt, die Regeln zu verletzen.

Für einen Taxifahrer bedeutet das oftmals, dass er von Fahrgästen damit konfrontiert wird, dass ein Kollege wieder einmal "Mist gebaut" hat. Da wird einem die ganze Bandbreite von Verstößen gegen das Personenbeförderungsgesetz geboten: Vom bewussten Umwegefahren bis eben hin zum Ablehnen von Kurzfahrten - einem ganz dunklen, aber immer wiederkehrenden Kapitel taxifahrerischer "Glanzlichter".

Und gerade in diesem Fall sind es ganz häufig Wiederholungstäter, die es sich zur vornehmlichen Aufgabe gemacht haben, nur die weiten Touren zu fahren. Aber sie wissen trotzdem ganz genau, dass das Ablehnen von Kurzfahrten verboten ist.

Diese "Kollegen" sind in der Oldenburger Taxiszene zum Teil namentlich bekannt. Doch wie kann man denen beikommen? Anscheinend hilft hier nur die Denunziation! Ein Begriff mit einem sicherlich unangenehmen Beigeschmack. Aber in diesem Fall die einzig wirksame Möglichkeit, die Läuse aus dem Pelz zu entfernen.

Der Oldenburger Taximultifunktionär Hans-Günther Bartels brachte es im NWZ-Artikel auf den Punkt: "Wir sind extrem daran interessiert, dass solche elementaren Taxiregeln nicht verletzt werden.

Für mich ist das ein Aufruf zum Petzen. Für Euch auch?
gl
 

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