10.09.2010
Mildes Urteil
3 Jahre und 6 Monate für Überfall auf Taxifahrer
Das Oldenburger Landgericht hatte in dieser Woche über den Fall eines strangulierten Taxifahrers zu urteilen.
Ein 20jähriger Mann und eine 14jährige Jugendliche aus Varel wurden beschuldigt, am 23.03.2010 in ein Taxi gestiegen zu sein mit der Absicht, den Taxifahrer am Zielort aus Habgier heimtückisch zu töten. Von diesem Vorwurf blieb bei der gerichtlichen Beweisaufnahme der Mordvorwurf auf der Strecke.
Die beiden Angeklagten waren in der Nacht zum 23.03.2010 am Vareler Bahnhof in ein Taxi gestiegen und hatten als Zielort die Oldenburger Bürgerstraße genannt. Ein Zufallsort, die Straße war dem Angeklagten als einzige namentlich bekannt. Dort angekommen hatte der auf der Rückbank sitzende Angeklagte dem arglosen Taxifahrer von hinten einen Gürtel um den Hals gelegt und bis zur Bewußtlosigkeit zugezogen. Anschließend hatten die Angeklagten die Geldbörse entwendet und waren vor den durch Zeugen alarmierten, lautstark anrückenden Einsatzfahrzeugen geflüchtet. Das bewußtlose und blutende Opfer hatten sie auf der Straße liegen gelassen. Ein mitgeführtes Messer war nicht zum Einsatz gekommen. Die Angeklagten waren kurze Zeit später in Tatortnähe festgenommen worden. Der Taxifahrer wurde noch in bewußtlosem Zustand in ein Krankenhaus befördert, konnte dieses aber schon einige Tage darauf wieder verlassen. Folgeschäden verneinte er vor Gericht.
Das Gericht kam bei der Urteilsverkündung zu dem Schluß, daß der Mordvorwurf nicht zu halten sei. Der Angeklagte habe laut Zeugenaussagen die Strangulation in dem Augenblick beendet, in dem der Taxifahrer bewußtlos geworden sei. Das zeige, daß der Angeklagte den Tod des Fahrers nicht gewollt habe.
Der 14-Jährigen wurde bei der Tatbeteiligung eine eher passive Rolle zugeschrieben. Obwohl sie es gewesen sei, die vor der Fahrt das Messer eingesteckt habe, habe sie sich schon während der Fahrt in einem Gespräch mit dem Angeklagten von der Tat distanziert (“Das machst Du gleich aber allein.”). Der Taxifahrer hatte die Äußerung gehört, ihr aber keinen Wert beigemessen. Im weiteren Verlauf habe sie nie die Tatherrschaft besessen und nur nach Aufforderung des Angeklagten gehandelt.
In ihren Schlußworten entschuldigten sich beide Angeklagten ausdrücklich und zum Teil tränenreich bei dem als Nebenkläger anwesenden Taxifahrer. Der akzeptierte zwar, daß das Gericht der zukünftigen Entwicklung der Täter großen Wert beimesse, bezeichnete diese Herangehensweise dennoch als traurig und fragte: “Wer denkt eigentlich an die Opfer?”
Die am Ende verkündeten Strafen fielen trotz eines “besonders schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung in Verbindung mit einem hinterlistigen Überfall sowie der Beihilfe dazu” vergleichsweise mild aus. Der Angeklagte, der seit der Tat in Untersuchungshaft saß, wurde mit 3 Jahren und 6 Monaten Jugendstrafe bedacht. Er wurde unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt, bis das Urteil rechtskräftig wird. Der Jugendlichen wurden eine längerfristige Erziehungsbeistandschaft, die Fortsetzung der nach der Tat begonnenen psychotherapeutischen Behandlung sowie 60 Stunden gemeinnützige Arbeit auferlegt. Die Behandlung sei notwendig, um die Entwicklung einer “handfesten” Persönlichkeitsstörung zu vermeiden, so der Richter. Er wies darauf hin, daß bei Nichteinhaltung der Auflagen Jugendarrest drohe.
(jr)
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