16.10.2006 Oldenburg

Ein kleiner Schritt

Mehr Ein- und Aussteigezonen für Mietwagen in Sicht

In der heutigen Verkehrsausschußsitzung stand erneut das Thema “Funkmietwagen auf dem Oldenburger Bahnhofsvorplatz (Süd) / in der Fugängerzone” auf dem Plan.

Bei der letzten Sitzung im Juli hatte der Ausschuß trotz deren Bedenken die Verwaltung beauftragt, für den Innenstadtbereich die Möglichkeiten zur Schaffung von Halteplätzen zum Ein- und Aussteigen von Fahrgästen der Mietwagen zu prüfen.

Das Ergebnis legte die Verwaltung jetzt dem Ausschuß vor.

  1. ZOB
    Die vor einiger Zeit vom Taxistand abgetrennte Ein- und Aussteigezone hat sich nach Angaben der Verwaltung bewährt.
  2. Bahnhof-Süd
    Das Ein- und Aussteigen im Bereich des Taxistands gilt als nicht machbar. Räumliche Enge sowie das Personenbeförderungsrecht sprächen dagegen. Jetzt sollen auf Kosten von 4 Parkplätzen zwischen Bahnhof und Neuer Hauptpost drei Ein- und Aussteigeplätze geschaffen werden.
  3. EWE-Arena
    Parallel zur Straßburger Straße soll auf dem Vorplatz eine separate Spur für das Ein- und Ausladen von Besuchern geschaffen werden.
  4. Kramermarkt
    Der Parkstreifen an der Donnerschweer Straße war schon dieses Jahr das erste Mal als allgemeiner Ein- und Aussteigestreifen für den Individualverkehr freigegeben.
  5. Fußgängerzone
    Nach Ansicht der Verwaltung gibt es bereits jetzt zahlreiche Bring- und Abholmöglichkeiten für die Mietwagen (und den gleichgestellten Individualverkehr). Daneben soll künftig die Busspur an der Staulinie in bestimmten Zeiten für das allgemeine Ein-und Aussteigen freigegeben werden. Während die vorstehenden Haltemöglichkeiten auch dem Individualverkehr zur Verfügung stehen, soll im FGZ-Teil der Heiligengeiststraße eine Ausnahmegenehmigung den Mietwagen während der üblichen Freigabezeiten das Halten zum Ein- und Austeigen ermöglichen.

Weitergehenden Forderungen, die Fußgängerzone besser zu erschließen, erteilte die Verwaltung eine Absage und führt dazu aus:

    Die getroffene straßenverkehrsrechtliche Beschränkung auf den Taxenverkehr in der Fußgängerzone - welche sich im Einklang mit den allgemein in den bundesdeutschen Städten getroffenen Regelungen befindet - begegnet dem wiederholt zu beobachtenden ordnungswidrigen Warten von Mietwagen auf nicht bestellte Fahrgäste in den Abend- und Nachtstunden und dient letzlich auch dem ziel einer Entlastung des Innenstadtbereichs vom Individualverkehr und dem Schutz der Aufenthaltsqualität für die Stadtbesucher.

Die angekündigten Regelungen sollen sofort umgesetzt werden und sind zunächst probeweise auf 6 Monate befristet.

Die Mitglieder des Ausschusses zeigten sich mit der Vorlage der Verwaltung grundsätzlich zufrieden. Die Maßnahme wurden als erste kleine Schritte in die richtige Richtung begrüßt. Für die Gastronomie in der Innenstadt hätte sich der eine oder andere Ratsherr allerdings noch weitergehende Regelungen gewünscht.
(jr)

Kommentar:

Genau hinschauen

Manche werden jetzt sagen: Ein Mietwagenstand beim Ullmann-Eck. Ganz legal. Fast jedenfalls. Oder doch nicht?

Wer als Taxifahrer bei jedem Anblick eines (an)haltenden Mietwagens gleich in Hysterie ausbricht und das über den Betriebsfunk kund tut, könnte künftig tatsächlich mehr Anlaß dafür haben.

Denn auf Druck des Verkehrsausschusses ist die Verwaltung den Mietwagenunternehmen entgegengekommen und bietet ihnen jetzt weitere Möglichkeiten an, legal Kunden aus- und einzuladen. Das große Ziel, auch das Befahren der FGZ zumindest in Teilen zu legalisieren, wurde allerdings nicht erreicht.

Die Mietwagenunternehmen haben es jetzt in der Hand, ob aus dem ersten kleinen Ausnahmeschritt irgendwann mehr wird. In der Probezeit sollten nicht nur sie zuschauen, daß nicht schwarze Schafe in den eigenen Reihen den Taxifahrern das Klagen leicht machen. Gefordert ist auch die Stadtverwaltung. Denn Ausnahmen werden nur durch Kontrollen nicht zu der Regel, die sie ja ablehnt.

Und wenn die Kontrolleure dann schon mal beim Hinschauen sind, dann sollten sie auch nicht wegschauen, wenn dort vorgefundene Mietwagen hellelfenbein gefärbt sind und ein Schild auf dem Dach tragen. Damit würden sie die Ernsthaftigkeit ihrer Ausführungen zum Befahren der FGZ untermauern. Das diente dann nicht nur der Aufenthaltsqualität der Innenstadtbesucher sondern auch der der Taxifahrer, die ganz legal auf dem Taxistand auf Kunden warten.
(jr)

 Frühere Meldungen:
11.07.2006 - “Das muß irgendwie geregelt werden!”
19.06.2006 - Vertagt
16.06.2006 - Mehr Ausnahmen?

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