12.11.2008

Das geht gut!

Freie Bereitstellung außerhalb von Taxiständen in anderen Städten

Weder gegen die Aufnahme noch an der Formulierung bestanden rechtlichen Bedenken.

Stadt Köln
In der Verkehrsausschußsitzung am kommenden Montag steht erneut die Beratung des aktuellen Verwaltungsentwurfs zur neuen Oldenburger Taxiordnung auf dem Plan. Im September hatten die Mitglieder nach langer und intensiver Diskussion im Hinblick auf die Regeln zur Bereitstellung von Taxen noch Beratungsbedarf gesehen und das Thema vertagt.

Es gab diesbezüglich keine Anwohnerbeschwerden. Die gibt es nur in Verbindung mit der Einrichtung bzw. Verlegung von Halteplätzen.

Stadt Mönchengladbach
Im Anschluß an die Sitzung machten sich, nicht zuletzt bewirkt durch plakativ überschriebene Artikel in der örtlichen Presse, Sorgen breit, es könne zu Anwohnerbeschwerden wegen Lärms oder Abgasen durch wartende Taxen kommen, die sich außerhalb der Taxistände aufstellen. Eine Umfrage unter den elf kreisfreien Städten, die das freie Bereitstellen von Taxen außerhalb von Taxiständen nachts generell freigegeben haben, zeigt aber, daß diese Sorgen unbegründet sind.

Erkenntnisse über Konflikte oder gar Beschwerden sind den heutigen Sachbearbeitern (und einer ist schon lange dabei) nicht bekannt.

Stadt Dortmund
Von der Option, das Aufstellen von Taxen z.B. bei Veranstaltungen unbürokratisch ohne größeren Verwaltungsaufwand regeln zu können, machen neben den erwähnten Städten auch zahlreiche Landkreise Gebrauch, die hier aber wegen der fehlenden Vergleichbarkeit unberücksichtigt blieben.

Beschwerden gibt es eher an den Halteplätzen.

Stadt Bochum
Wir fragten die Verwaltungen in Berlin, Bochum, Dortmund, Essen, Hamm, Hannover, Karlsruhe, Köln, Leverkusen, Mönchengladbach und Neumünster nach ihren Erfahrungen mit der Regelung, insbesondere im Hinblick auf Konflikte mit StVO-Regelungen sowie Anwohnerbeschwerden.

Hier bestanden keinerlei rechtliche Einwände gegen die Formulierung.
...
Anwohnerbeschwerden sind diesbezüglich hier nicht bekannt.

Stadt Leverkusen
Übereinstimmend berichteten die Befragten, daß es nicht zu Anwohnerbeschwerden gekommen sei. Probleme gebe es vielmehr vor allem dann, wenn man reguläre Taxistände einrichten wolle, weil Taxen sich dort naturgemäß auch dann aufhalten, wenn es keinen konkreten Bedarf gebe. Der Passus, daß Taxen nur dort aufgestellt werden dürften, wo die Verkehrsvorschriften es zulassen, sorge zudem dafür, daß Überwachungsorganen eine Sanktionsgrundlage erhalten bleibe.

In der Praxis ist es bei Großveranstaltungen von Vorteil, wenn die Taxen an entsprechend stark frequentierten Punkten der Stadt bereitgehalten werden können.

Stadt Neumünster
Die Aufnahme der freien Bereitstellung in die Taxiordnung wurde häufig mit der faktischen Notwendigkeit begründet, für schnelle Transportmöglichkeiten bei Großveranstaltungen sorgen zu müssen. Oftmals könne man an diesen Stellen aus Platzgründen keinen regulären Taxistand einrichten, die Freigabe trage dem Rechnung. Der Passus in der Taxiordnung stelle dann die nötige Rechtsgrundlage für die Taxifahrer dar.

Die Regelung gibt den Fahrern Rechtssicherheit.

Stadt Hannover
Weitere positive Meldungen kamen vom Allgemeinen Taxifahrerverein Hannover e.V. (TVH) und dem Geschäftsführer der Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e.V., Holger Goldberg. Der TVH (wie auch die Stadt Hannover) sah einen Vorteil in der gestärkten Rechtssicherheit. Fahrer könnten sich jetzt mit weniger Sorge vor den Beschwerden der Kollegen selbst entscheiden, ob sie einige Minuten an einer Stelle warten oder ob sie zwingend zum nächsten Taxistand fahren müßten.

Auch wurde dem Wunsch von Bürgern und Veranstaltern hiermit Rechnung getragen, die immer wieder darum gebeten haben, Taxen doch direkt vor Veranstaltungsorten bereitzuhalten, was insbesondere die Abfahrt erleichtere und beschleunige.

Stadt Karlsruhe
Goldberg, in dessen Zuständigkeitsbereich zahlreiche Taxiordnungen mit zeitlicher Freigabe existieren, verwies auf die damit verbundene Flexibilität. Man könne z.B. bei einer Diskothek, die gerade neu eröffnet habe, nicht gleich einen Taxistand einrichten. Es bestehe doch das Risiko, daß der Laden ein paar Monate später wieder schließe und die Einrichtung dann obsolet sei. Dennoch hätten die Besucher auch hier einen Anspruch darauf, ohne großen Aufwand befördert zu werden. Anwohnerbeschwerden gebe es nicht, weil Taxen ohnehin nur vorfahren würden, wenn sich das Publikum auf den Heimweg mache.
(jr)

Frühere Meldung
15.09.08 - “Das Thema ist spannend”

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