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11.11.2009
Drei Jahre
Dauerregelung für Mietwagen in der FGZ in Sicht
Am kommenden Montag steht erneut das Thema “Mietwagen in der FGZ” auf dem Plan des Verkehrsausschusses. Die Verwaltung spricht sich in ihrer Vorlage für die Überführung des bisher einmal verlängerten Probezeitraums in eine längerfristige Regelung aus. Zunächst wird dabei an drei Jahre gedacht.
Die Stadtverwaltung hatte zur Februar-Sitzung berichtet, es sei bei Kontrollen keine mißbräuchliche Verwendung der Regelung festgestellt worden. Allerdings gebe es “unbestätigte Hinweise auf unzulässiges Bereithalten” im Bereich der Baumgartenstraße, die sowohl Mietwagen als auch Taxen betreffe. Aus diesem Grund wolle man den Probezeitraum bis Ende November dieses Jahres verlängern.
In der aktuellen Vorlage heißt es nun:
Die Polizei hat insbesondere in der Langen Straße zwar wiederholt das unzulässige Bereithalten, d. h. das Warten auf Fahrgäste ohne Anforderung, festgestellt. Dies betrifft aber nach Angaben der Polizei nicht nur die Mietwagen, sondern gleichermaßen auch die Taxen. Insgesamt stuft die Polizei das Befahren der Fußgängerzone durch Mietwagen als unproblematisch ein. Die Verwaltung hat Kontrollen zu unterschiedlichen Nachtzeiten durchgeführt. Es wurden keine Verstöße festgestellt. Daher beabsichtigt sie, die Versuchsphase nunmehr zu beenden und den Mietwagenunternehmen eine Ausnahmegenehmigung für die (nach den Verwaltungsvorschriften zur StVO vorgesehene maximale) Laufzeit von drei Jahren zu erteilen. Die Ausnahmegenehmigung darf nach der StVO nur widerruflich erteilt werden.
(jr)
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