05.02.2007 - Freiburg

Ungewöhnliche Vorgehensweise

Kreis lehnt Sondervereinbarungen ab  - AOK erhebt Widerspruch

Eine ungewöhnliche Situation beschäftigt laut Taxi Heute das Regierungspräsidium Freiburg. Das Landratsamt des Ortenaukreises hatte die Sondervereinbarungen für Krankenfahrten mit AOK-Patienten für ungültig erklärt. Eine Prüfung habe ergeben, daß die vorgesehenen  Preise nicht kostendeckend seien und man deshalb von einer Störung des Verkehrsmarktes ausgehen müsse. Dagegen legte die AOK Baden-Württemberg Widerspruch ein. Einmalig dürfte das Begehren der Krankenkasse sein, Einfluß auf Teile eines Taxitarifs zu nehmen. Bei einer Bestätigung der ablehnenden Haltung des Kreises durch das Regierungspräsidium könnten die Verwaltungsgerichte ins Spiel kommen und darüber urteilen, wieviel Rechte einem Kunden an Sondervereinbarungen nach § 51 Abs. 2 PBefG zustehen.
(dis)

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Taxi-Heute:  Krankenkasse wehrt sich gegen Taxitarif

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