07.02.2007 - Frankfurt

Erfolg für Beharrlichkeit

Abschlag auf Krankenfahrten gekippt

Der BZP feiert es als ungemein wichtigen Erfolg im Bereich der Patientenfahrten des Taxi- und Mietwagengewerbes, daß mit dem zustimmenden Beschluß des Bundestages zur Gesundheitsreform 2007 die anvisierte 3%-Abschlag-Regelung vom Tisch ist.

Damit habe sich die beharrliche Argumentation des BZP durchgesetzt, wonach der als Begründung für diesen Abschlag herangeführte deutliche Anstieg der Leistungsausgaben für Fahrtkosten keineswegs auf die Erhöhung der Taxi- und Mietwagenentgelte in Patientenfahrtenbereich zurückzuführen ist, sondern auf den deutlichen Zuwachs an Beförderungsleistung.

Links:
BZP: 3%-Abschlag für Krankenfahrten ist weg!

Seitenanfang   •   Kontakt   •   Impressum   •   Datenschutz