07.01.2004

Keine Überraschungen

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zum Thema “Rahmenbedingungen für das deutsche Taxi- und Mietwagengewerbe”  bringt neben Klarstellungen nichts Neues

Die Antwort der Bundesregierung auf 32 Fragen der Abgeordneten Klaus Brähmig,  Klaus Hofbauer, Dirk Fischer und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist seit kurzem im Internet-Angebot des Bundestags einsehbar.

Hier eine kurze Zusammenfassung:

ÖPNV

Es wird erneut bestätigt, daß Taxen nur Teil des ÖPNV sind, soweit sie dessen Aufgaben übernehmen - z.B. Linien-Taxi oder Veranstaltungs-Sammeltaxi.

Ökosteuer

Sofern Taxen im Linienverkehr für den Nahverkehrsbereich eingesetzt werden, werden wie für den sonstigen ÖPNV ebenfalls die im Gesetz zur Fortführung der  ökologischen Steuerreform vorgesehenen, ermäßigten Mineralölsteuersätze gewährt. Allerdings sei nicht jeder Taxiverkehr dem ÖPNV zuzuordnen. Dies gelte nur, wenn Taxen zum Beispiel als Linien- oder  Veranstaltungs-Sammeltaxi den Linienverkehr ersetzen oder als Anruf-Sammel- oder Frauentaxi ergänzen. Für den übrigen Taxiverkehr, der dem Individualverkehr und nicht der Daseinsvorsorge zuzuordnen sei, hält die Bundesregierung eine steuerliche Gleichbehandlung mit dem ÖPNV für nicht gerechtfertigt.

Konzessionshandel und -übertragung (§ 2 Abs. 3 PBefG)

Dem Ansinnen, auch Teile eines Betriebs übertragen zu können, wird u.a.  aus verfassungsrechtlichen Gründen eine deutliche Abfuhr erteilt. Es heißt also weiter: Alles oder nichts.

Objektive Genehmigungsgrundlagen (§ 13 Abs 4 PBefG)

Mietwagenkonzessionen sollen auch künftig frei ausgegeben werden. Eine Berücksichtigung der Mietwagen beim Verfahren um die Ausgabe neuer Taxikonzessionen wird als verfassungswidrig angesehen.

Fahreridentifikation

Auch künftig ist nicht daran gedacht, P-Scheine mit Lichtbldern oder Angaben zum Beschäftigungsverhältnis zu versehen.

Gesonderte Kfz-Kennzeichen für Taxen und Mietwagen

Wird als Überreglementierung abgelehnt, einer Integration der Ordnungsummer ins Taxischild steht man aber aufgeschlossen gegenüber.

Notruf aus Betriebsfunkbasis

Auch hier gibt es eine Abfuhr. Den Grund konnten wir uns denken: Die Reichweite ist zu knapp bemessen, um alle denkbaren Fälle abzudecken. Es wird aber an einem System für alle Kfz auf europäischer Ebene gearbeitet.

Farbfreigabe

Es wird keine Veranlassung gesehen, die entsprechende Regelung in  der BOKraft zu streichen, in der die hellelfenbeine Farbgebung von Taxen vorgeschrieben ist. Eine ersatzlose Streichung scheine auf Länderebene zur Zeit nicht mehrheitsfähig zu sein, wie das Scheitern einer  entsprechenden Bundesratsinitiative zeige. Eine Entschließung der Länderkammer vom 28. November 2003, die eine weitgehende Freigabe der Eigen- und Fremdwerbung für Taxiunternehmen befürwortet, werde geprüft.

Und das Beste zum Schluß:

In Frage 29 wird eine verschärfte Zugangsregelung für Taxifahrer angedacht im Sinne von “Ist nicht ein Berufsbild “TaxifahrerIn” und die entsprechende Ausbildung fällig?”
Die Antwort: “Ausbildung und Einsatz von qualifiziertem Fahrpersonal im Taxen- und Mietwagenverkehr sind nach Auffassung der Bundesregierung in erster Linie eine Angelegenheit der Unternehmen des Taxenverkehrs. Der in der Frage zum Ausdruck kommende Ruf nach mehr Staat und nach weiteren Vorschriften ist für die Bundesregierung nicht nachvollziehbar.”
Dennoch soll dem Gewerbe unter die Arme geholfen werden: Erwogen wird die Aufnahme einer Vorschrift in die BOKraft, wonach das Fahrpersonal wenigstens die  örtlichen Verordnungen zum Taxenverkehr zu beachten hat. Wie gut, daß das kein Fahrgast um das bisherige Fehlen dieser Regelung weiß.
(jr)

Die Antwort der Bundesregierung:
Drucksache 15/2238

Frühere Meldungen zum Thema:
19.11.2003 Kleine Anfrage
12.12.2003 Mehr Freiheit für ein wichtiges Aushängeschild von Städten und Gemeinden 
 

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