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19.11.2003

Kleine Anfrage

Der TVD berichtet über eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion an die Bundesregierung bezüglich Taxi- und  Mietwagenverkehr

”Der TVD bemüht sich mit dem TAXI-INFO, ein aktuelles Informationssystem im Deutschen Taxigewerbe  aufzubauen. Meldungen, Nachrichten und Begebenheiten von Bedeutung, beziehungsweise von gewerblichem Interesse, sollen preiswert transportiert und schnell im Taxigewerbe weiter geleitet werden...” - Da kann  man ja nur gutes Gelingen wünschen.

Den Anfang macht die Meldung über eine Kleine Anfrage zum Gewerbe, die die Überschrift “Freie Fahrt für das deutsche Taxi- und Mietwagengewerbe” trägt.

Unter  dem Eindruck der gegenwärtigen Krise werden 32 Fragen zu diversen Themen aufgeführt. Für die Fahrerschaft von Belang sind davon u.a.

  • 6. Wie steht die Bundesregierung Forderungen gegenüber, einen Personenbeförderungsschein (P-Schein) einzuführen, der auf der Vorderseite das obligatorische Lichtbild, den Namen und Vornamen des Fahrers sowie die Nummer des P-Scheins mit Gültigkeitsdauer ausweist?
  • 7. Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, die Rückseite des P-Scheins um Angaben zum Arbeitgeber, den Sozialversicherungsträgern (Rentenversicherung, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft) und die Personalausweisnummer zu ergänzen?
  • 8. Beabsichtigt die Bundesregierung, gesetzliche Grundlagen dafür zu schaffen, dass die Vorderseite des neuen P-Scheins vorne am Armaturenbrett für jeden Fahrgast sichtbar anzubringen ist?
  • 29. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Zugangsregelungen zum Taxi- und Mietwagengewerbe dahingehend zu modifizieren, dass Taxifahrer eine Ausbildung durchlaufen und damit Taxifahrer/in als Berufsbild anerkannt wird und wird dies beabsichtigt?
  • 30. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Mindestbreite für Taxistandplätze von 2,50m einzuführen, um so zur Erhöhung der Sicherheit von  Taxifahrern, Fahrgästen und anderen Verkehrsteilnehmern beizutragen und wenn nein, warum nicht?

Für die Freunde der juristischen Feinheiten gibt es mit Frage 3 und 4 auch etwas Brain-Food:

  • 3. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik aus dem Taxigewerbe, dass § 2 Abs. 3 PBefG die unternehmerische Freiheit unzulässig einengt, da durch diese Bestimmung Unternehmensverkleinerungen unnötig erschwert werden?
  • 4. Beabsichtigt die Bundesregierung,  § 2 Abs. 3 PBefG so zu ändern, dass Mehrwagenunternehmer nicht mehr  gezwungen sind, ihren ganzen Betrieb zu veräußern, sondern die Möglichkeit haben, ihren Betrieb durch die Übertragung einzelner Genehmigungen zu verkleinern und wenn nein, warum nicht?

Gab es da nicht vor etwas mehr als 20 Jahren ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema, bei dem ein paar der  Entscheider schon “Bauschmerzen” hatten?

Bauchschmerzen habe ich selbst auch, wenn ich sehe, wie in Frage 12 das Essener Taxigutachten (Meldung vom 01.10.2003) unzulässig verallgemeinert wird. Die dort beschriebene Konzessionsreduzierung zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des Gewerbes vor Ort bezieht sich auf die Stadt Essen und sollte nicht Gegenstand einer Kleinen Anfrage auf Bundesebene sein. Ein Gutachten für den gar nicht so fernen Kreis Kleve ergab kurz zuvor beispielsweise ganz andere Ergebnisse.
(jr)

Die Meldung des TVD:
 CDU/CSU-Bundestagsfraktion initiiert Kleine Anfrage zum Taxi- und Mietwagenverkehr

 

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