29.06.2005

Verlängerung Teil 2

Ausnahmegenehmigung für Taxen auf dem Julius-Mosen-Platz gilt weiter

Mit Schreiben vom 22.06.2005 hat die Stadtverwaltung die Ausnahmegenehmigung zum samstäglichen Aufstellen der Taxen auf dem Julius-Mosen-Platz erneut verlängert: Bisher bis zum 26.06.2005 befristet gilt sie jetzt weiter bis zum 11.12.2005.

Der Wortlaut:

    Erlaubnis zum Bereithalten von Taxen auf dem Julius-Mosen-Platz und in der Kurwickstraße gültig bis zum 11.12.2005

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit wird Ihnen gem. § 2 der Verordnung der Stadt Oldenburg (Oldb) über die Droschkenordnung vom 03.07.1973 weiterhin probeweise erlaubt, Ihre genehmigte/n Taxe/n an allen Samstagen jeweils von 23.00 Uhr bis zum nächsten Tag um 06.00 Uhr auf dem Julius-Mosen-Platz und in der Kurwickstraße im Abschnitt Neue Straße bis Julius-Mosen-Platz bereitzustellen, wenn der Taxenstand in der Wallstraße belegt ist.

    Durch die Montage einer zusätzlichen Taxenstand-Besetztanzeige an der Lichtsignalanlage Julius-Mosen-Platz ist die Belegung des Taxenstandes Waffenplatzes nunmehr für das Fahrpersonal auf dem Julius-Mosen-Platz erkennbar.

    Die Erteilung dieser Erlaubnis erfolgt jederzeit widerruflich und gilt bis zum 11.12.2005.

    Zufahrt: Wallstraße - rechts Neue Straße - rechts Kurwickstraße - Julius-Mosen-Platz.

    Ausfahrt: Julius-Mosen-Platz - rechts Heiligengeistwall - rechts Wallstraße - Taxistand.

    Für das Aufstellen der Taxen gilt § 4 der Droschkenordnung entsprechend. Insbesondere dürfen die Taxen nur so aufgestellt werden, dass sie den Verkehr nicht behindern.

    Dieser Erlaubnisbescheid oder eine Kopie ist in den Taxen mitzuführen und Kontrollberechtigten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

    Mit freundlichem Gruß
    Im Auftrage
    Schmidt-Franken

Frühere Meldung:
26.03.2005 - Verlängerung
12.12.2004 - Leerfahrt

Das Thema im INNENSPIEGEL-Forum
Julius Busspur
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