02.02.2006

Schärfere Strafen für illegale Taxen

Bundesregierung stimmt Bundesratsinitiative zu

Mit einer Verschärfung des Bußgeldrahmens von 5.000 EUR auf 20.000 EUR müssen die Betreiber illegaler Taxen oder Busse künftig rechnen. Einer Bundesratsinitiative, die ursprünglich schon im Frühjahr 2005 auf Betreiben Hamburgs gestartet wurde, stimmte jetzt auch die Bundesregierung zu.

In einer Erklärung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung heißt es dazu:

    Ziel ist es, Fehlverhalten auf Seiten der Verkehrsunternehmen oder des Fahrpersonals in allen Fällen tat- und schuldangemessen ahnden zu können. Dazu zählen Fälle, in denen Omnibuslinienverkehre ins Ausland oder Taxis ohne die erforderliche Genehmigung betrieben werden und damit vorsätzlich und wiederholt gegen geltendes Recht verstoßen wird.

    Außerdem soll künftig ein Verstoß gegen die Pflicht, in einem Taxi an gut sichtbarer Stelle ein Schild mit Namen und Betriebssitz des Taxiunternehmers anzubringen, mit einem Bußgeld geahndet werden können.

Frühere Meldungen:
18.03.2005 - Bundesrat für schärfere Strafbemessung nach dem PBefG
23.02.2005 - Hamburger Senat will Strafbemessungen im PBefG verschärfen

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