23.02.2005 - Hamburg
Das kann teuer werden
Hamburger Senat will Strafbemessungen im PBefG verschärfen
Der Senat der Hansestadt hat gestern beschlossen, einen Initiativantrag zur Änderung des Personenbeförderungsrechts in den Bundesrat einzubringen. Ziel ist es, den Bußgeldrahmen für Verstöße gegen das Personenbeförderungsrecht von bisher 5.000 auf 20.000 € zu erhöhen und einen Bußgeldtatbestand für Verstöße gegen die Pflicht, in Taxen ein Schild mit Namen und Betriebssitz des an gut sichtbarer Stelle anzubringen, zu schaffen.
Die abschreckende Wirkung bei Regelverstößen soll dadurch deutlich erhöht werden. Im Visier sind vor allem das Betreiben eines Taxiunternehmens ohne Genehmigung oder die die wiederholte, systematische Bereitstellung außerhalb gekennzeichneter Taxenstände. (dis)
Die Meldung auf www.hamburg.de Härtere Strafen für schwarze Schafe im Personenbeförderungsgewerbe
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