21.04.08

Keine nachhaltige Lösung

Verkehrsausschuß beschäftigt sich erneut mit Mietwagen in der FGZ

Auf Antrag der SPD-Ratsfraktion beschäftigte sich der Verkehrsausschuß heute erneut mit den Befahrensregelungen innerhalb der Fußgängerzone.

Während Taxen in der Zeit von 18.30 bis 10.00 den ganzen Fußgängerbereich der Innenstadt befahren dürfen, ist das den Mietwagen bisher lediglich in Teilbereichen oder im Rahmen der Aktion “Frauen haben Vorfahrt” erlaubt.

 Die SPD bat jüngst die Verwaltung, den aktuellen Sachstand und Lösungen für Erweiterungen der Sondergenehmigungen für Mietwagen innerhalb des Projekts “Frauen haben Vorfahrt” aufzuzeigen. In einer Vorlage für die heutige Verkehrsausschußsitzung nahm die Verwaltung wie folgt Stellung:

    Sinn und Zweck der Verkehrsbeschränkungen in den Stadtzentren und insbesondere die Einrichtung von Fußgängerbereichen ist die Verbesserung der Lebensqualität und damit verbunden die Wiederbelebung des öffentlichen Lebensraumes. Dazu gehört auch die Ausgestaltung von Ruhezonen, die Passanten zum Verweilen einladen und ihnen eine ungestörte Kommunikation ermöglichen. Fahrzeuge im Fußgängerbereich beeinträchtigen diesen Zweck. Der Innenstadtbereich muss daher soweit wie möglich vom Individualverkehr entlastet werden. In der Fußgängerzone ist daher zu bestimmten Zeiten nur der Liefer- und Taxenverkehr erlaubt. Damit wird den Anliegern die Ver- und Entsorgung und die unbedingt notwendige Personenbeförderung ermöglicht.

    Um die Attraktivität der Fußgängerzone nachhaltig zu schützen und damit auch weiterhin den darin stattfindenden Fahrverkehr auf die notwendigen Fahrten zu beschränken, sollen während der Lieferzeiten auch zukünftig - besonders präferiert durch Regelungen in der Straßenverkehrsordnung und im Personenbeförderungsgesetz - nur Taxis als öffentliches Verkehrsmittel die gesamte Fußgängerbereich befahren. Die Sonderstellung der Taxen rechtfertigt – wie in allen Städten üblich – eine unterschiedliche Behandlung von Taxen und Mietwagen (siehe Ausschussvorlage 06/0469). Das Befahren der Fußgängerzone auch durch Mietwagen wäre bei Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die ganze Fußgängerzone nicht mehr kontrollierbar.

    Weil aber in Oldenburg auch die Mietwagen am Personenverkehr einen erheblichen Anteil haben, hat das Amt für Verkehr und Straßenbau mit einer Ausnahmegenehmigung den Mietwagenunternehmen in der Zeit von täglich 20.00 bis 06.00 Uhr mehrere Straßenzüge an und in der Fußgängerzone zum Ein- und Aussteigen von Fahrgästen eröffnet:

    • die gesamte Fußgängerzone Heiligengeiststraße (Vorfahrt bis zur Fußgängerquerungsstelle Heiligengeistwall/Lange Straße möglich)
    • das Ein-/Aussteigen von Fahrgästen auf der Busspur Staulinie (per StVOZusatzzeichen) während der für den Lieferverkehr freigegeben Zeiten
    • die Einfahrt Kasinoplatz - Rathausmarkt - Achternstraße bis Einm. Ritterstraße - Ausfahrt Ritterstraße
    • die Einfahrt Wallstraße - Neue Straße - Ausfahrt über Julius-Mosen-Platz.

    Mit diesen vier Ein- und Aussteigemöglichkeiten an der nördlichen, östlichen, südlichen und westlichen Seite des Fußgängerbereichs wird nach Auffassung der Straßenverkehrsbehörde auch den Bedürfnissen der Fahrgäste nach sozialer Sicherheit Genüge getan. Mit dem jetzt betriebenen Frauenmobil-Projekt wird im Übrigen nicht (wie früher) ein einziges Unternehmen eingesetzt; alle Taxi- und Mietwagenunternehmen können sich an dem Projekt beteiligen.

Aufgrund von Zeitknappheit wurde der Themenbereich nur kurz angeschnitten. Ratsfrau Gesine Multhaupt (SPD) kritisierte, daß auf das eigentlich die Anfrage bestimmende Thema “Frauen haben Vorfahrt” in der Vorlage nicht weiter eingegangen wurde. Die Verwaltung wurde gebeten, ihre Antwort hinsichtlich dieses Mangels bis zur nächsten Verkehrsausschußsitzung zu überarbeiten.
(jr)

 

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