16.11.2009

Freie Fahrt

Mietwagen dürfen dauerhaft in die Fußgängerzone

Die Verwaltungsvorlage hinsichtlich des Befahrens der Fußgängerzone durch Mietwagen passierte den heutigen Verkehrsausschuß ohne Kommentare. Der im letzten Herbst installierte Probezeitraum und seine zwischenzeitliche Verlängerung gehen damit in eine widerrufliche Dauerregelung über, die nach den Verwaltungsvorschriften zur StVO auf drei Jahre erteilt wird.

Erlaubt wird den Mietwagen, täglich von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr im Rahmen von Beförderungsaufträgen auf vorherige Bestellung folgende Straßenzüge in der Fußgängerzone mit Mietwagen zu befahren, um dort Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen:

  • Einfahrt Kasinoplatz - Rathausmarkt - Achternstraße bis Einmündung Ritterstraße - Ausfahrt Ritterstraße
  • Einfahrt Kasinoplatz - Rathausmarkt - Achternstraße bis Einmündung Baumgartenstraße - Baumgartenstraße bis Lange Straße - links Lange Straße - Markt - Ausfahrt Kasinoplatz
  • Gaststraße bis Einmündung Burgstraße - Burgstraße - Haarenstraße in Richtung und bis Einmündung Mottenstraße - Ausfahrt Mottenstraße 
  • Wallstraße bis Einmündung Neue Straße - Neue Straße bis Kurwickstraße -  Kurwickstraße in Richtung und bis Einmündung Mottenstraße - Ausfahrt Mottenstraße.
  • Die Heiligengeiststraße von 91er-Straße bis Heiligengeistwall. Dieser Bereich darf montags bis samstags jeweils von 18.30 Uhr bis 10.00 Uhr und von Samstag, 18.30 Uhr, bis Montag, 10.00 Uhr, befahren werden.

(jr)

Frühere Meldungen
11.11.2009 - Drei Jahre
17.02.2009 - Keine Dauergenehmigung
17.06.2008 - Noch freiere Fahrt

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