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10.07.2004

Keine Angst vor großen Tieren

Taxifahrer müssen keine Dobermänner befördern

Taxifahrer sind nicht verpflichtet, in den gängigen Wagen mit Stufenheck Hunde von der Größe eines Dobermanns mitzunehmen. Das hat das Oberlandesgericht in Düsseldorf entschieden. Das Gericht hob damit eine Geldbuße von 150 Euro gegen einen Taxifahrer auf, der sich geweigert hatte, einen Dobermann mitsamt Hundebesitzerin zu kutschieren. In normalen Taxen sei die Sicherheit für den Transport derart großer Tiere nicht gewährleistet, so das Gericht am Freitag.

Eine Meldung der dpa vom 09.07.2004

 

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