26.12.2004 Hannover
Falschmeldung
Die für Unternehmer ab 01.01.2005 vorgeschriebene Übermittlung von Steuerdaten über das Internet birgt Risiken
Alle Unternehmen im Land sind ab dem 01.01.2005 verpflichtet, die ab dann anfallenden Steuerdaten wie die Voranmeldungen für Umsatz- und Lohnsteuer per Internet an die zuständigen Finanzämter zu übermitteln. In Sonderfällen sind vorübergehend Ausnahmeregelungen möglich.
Nach einer Meldung von www.heise.de müssen Unternehmer aber einkalkulieren, daß andere Internet-Nutzer falsche Daten in ihrem Namen einreichen können. Während die Richtigkeit der Daten in gedruckten Steuerformulare stets per Unterschrift signiert wird, muß man die Teilnahme am sogenannten Elster-Verfahren nur einmalig schriftlich erklären. Danach erfolgen weitere Anmeldungen zwar verschlüsselt, aber ohne Authentifizierung gegenüber dem Finanzamt. So kann bei Kenntnis der Steuernummer jeder Zahlen für beliebige Firmen einreichen. Dagegen wenden sich jetzt laut Heise der Bund der Steuerzahler sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz.
Zwar könne der Steuerzahler unberechtigte Abbuchungen durch einfache Erklärung korrigieren lassen, doch mit der ständig erforderlichen Kontrolle der Werte sei eine erhebliche Mehrarbeit verbunden. Abhilfe durch eine neue Software, die eine Authentifizierung verlangt, ist nach dem Bericht erst für den Jahresbeginn 2006 anvisiert. (dis)
Meldungen dazu: heise online: Sicherheitsprobleme bei elektronischer Steuererklärung Elster Vier Köpfe - fünf Meinungen
taxi-heute Steuervoranmeldungen ab 2005 elektronisch
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