22.06.2005 Stuttgart
Dämpfer für Hilfsorganisationen
Normale Personenbeförderung laut Landgericht nicht zulässig
Gemeinnützige Hilfsorganisationen dürfen gesunde Fahrgäste nicht gegen Entgelt befördern, wenn sie keine Genehmigung zur Personenbeförderung haben und das Entgelt die entstehenden Betriebskosten übersteigt.
Das geht nach einer Meldung der IHK Region Stuttgart aus einem wettbewerbsrechtlichen Urteil des Landgerichts Stuttgart gegen den Orts- und Kreisverband Esslingen des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) Baden-Württemberg e.V. hervor.
Der ASB hatte trotz einer vorherigen wettbewerbsrechtlichen Abmahnung und einer unterzeichneten Unterlassungerklärung eine ältere Frau gegen Rechnung befördert, die keiner Betreuung bedurfte. (dis)
Die Meldung der IHK Stuttgart: ASB darf Taxis nicht beliebig Konkurrenz machen
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