30.09.2003
Kurzstreckentarif? Nein danke!
Da kommt eine Aufsichtsbehörde auf die Idee, selbst in die Tarifgestaltung einzugreifen, um dem Gewerbe mehr Kunden zuzuführen und dann sagen die betroffenen Unternehmer: Nicht mit uns! Von den Schwierigkeiten, einen neuen Tarif zu finden, berichtet heute die NW Bielefeld.
Das Amt für Verkehr in Bielefeld schlägt vor, ähnlich wie in Berlin einen Kurzstreckentarif einzuführen. Bis zu zwei Kilometern sollen Strecken einheitlich 3,50 EUR kosten. Anders als in Berlin soll der Tarif nicht nur als “Winketarif” laufen sondern auch für Einsteiger am Stand gelten.
Die Anfrage des Verkehrsamtes an die Taxiunternehmer bezüglich dieser Innovation trifft auf Kritik. Das Amt wird mit den Worten zitiert: “Wir wurden immer wieder von Unternehmern nach Möglichkeiten gefragt, das Taxifahren attraktiver zu machen. Preiserhöhungen sind da keine Lösung”. Der ehemalige Geschäftsführer der Bielefelder Taxizentrale findet es dagegen einen “unglaublichen Vorgang, dass eine Verwaltung uns die Tarife vorlegen will.”
Ob diese Äußerung mit § 51 Abs1 PBefG vereinbar ist? Die Aufsichtsbehörde kommt mit ihren Vorschlägen den Wünschen der Kunden entgegen, wie vor kurzem erst eine Umfrage in Hamburg zum Thema ergab. Allerdings ist sie verpflichtet, bei aller Innovationsfreude nicht das wirtschaftliche Wohlergehen der Taxibranche aus dem Auge verlieren (§ 39 Abs 2 PBefG). (jr)
Die Meldung der NW Bielefeld: “Ruin des Taxigewerbes” - Streit über preiswerten Kurzstreckentarif
Kurzmeldung des INNENSPIEGEL zur Umfrage in Hamburg: 30.08.2003 Schlechte Noten
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