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22.01.2004

Mehr Ausnahmen

Patientenkreis für Krankenfahrten wurde genauer definiert

Auf einer Sondersitzung des Gemeinsamen Ausschusses von Kassen und Ärzten in Bonn wurden heute neben der “Chronikerdefinition†die Ausnahmeregelungen für die  Kostenerstattung bei Krankenfahrten mit Taxen festgelegt. Sie sollen ab sofort gültig sein.

In einer dpa-Meldung heißt es dazu:
“Kostenerstattung bei Krankentransporten gibt es für Krebskranke in Strahlen- und Chemotherapie, bei einer Dialysebehandlung von Nierenkranken sowie bei schwerer Gehbehinderung oder Blindheit. Diesen Patienten bezahlen die Kassen weiterhin den Krankentransport, allerdings bei einer Eigenbeteiligung von fünf bis zehn Euro.â€

 

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