15.08.2006 Nürnberg

Fällt die Ausweispflicht?

Taxikommission empfiehlt Aufhebung

Die zum 01.03.2006 in Kraft getretene Regelung in der Nürnberger Taxiordnung, nach der Taxifahrer im Dienst in ihrem Taxi einen Fahrerausweis mit Lichtbild und Nachnamen anbringen müssen, steht schon nach kurzer Zeit wieder auf der Kippe.

Der Ausweis war als Baustein einer Initiative für mehr Kundenfreundlichkeit gedacht. Im Verfahren zu seiner Einführung hatte es keine Einwendungen gegeben.

Nach Inkrafttreten kamen jedoch erhebliche Proteste von Taxifahrerinnen, die im Ausweis Anlaß für Belästigungen und Nachstellungen sahen. Die Taxikommission kam jetzt zum Ergebnis, daß “den Persönlichkeitsrechten der Taxifahrerinnen ein hoher Stellenwert einzuräumen und eine innerhalb der Fahrerschaft umstrittene Maßnahme zur Förderung der Kundenfreundlichkeit kaum ordnungsrechtlich durchsetzbar sei.”  Die Sachlage soll ungeachtet der Empfehlung zur Aufhebung der Regelung weiter beobachtet werden.

Die Reaktion der Nürnberger Taxikommission wird trotz verlorener Gerichtsverfahren möglicherweise auch den Gegnern der Fahrerausweise in großen Städten wie Berlin, Hamburg und Köln neue Munition liefern.
(jr)

Pressemeldung der Stadt Nürnberg:
Taxikommission empfiehlt Aufhebung der Ausweispflicht

Frühere Meldung:
13.10.2005 - Ausweispflicht

Vorherige Meldung
Nächste Meldung

Seitenanfang   •   Kontakt   •   Impressum   •   Datenschutz