Taxiurteile der Amtsgerichte

Unvorsichtiges Öffnen der Tür durch den Fahrgast
Unter Umständen ist ein Taxifahrer verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um ein voreiliges Türöffnen des Fahrgastes zu verhindern. Das gilt zumindest dann, wenn dieses Verhalten beim Fahrgast aus früheren Fahrten zu befürchten war.
11.06.2002 3 C 285/02 AG Nordhorn

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