Taxiurteile der Sozialgerichte

Sammelkrankenfahrt
Das Recht der Versicherten, bei notwendigen Krankenfahrten das Taxiunternehmen zu wählen, hindert die Krankenkasse nicht, zur Kostenersparnis gemeinsame Fahrten mehrerer Versicherter mit einem bestimmten Unternehmen (sogenannte Sammelfahrten) anzuordnen.
30.01.2001 B 3 KR 2/00 BSG

Arbeitsbereitschaft
Bei der Berechnung der Wochenarbeitszeit wird die Wartezeit zwischen den Fahrten angerechnet, auch wenn sie “rein tatsächlich†nicht bezahlt worden ist.
05.12.2001 L 12 AL 244/00 LSG NRW

 

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