Taxiurteile der Landgerichte

Unfall bei Überführungsfahrt
Der Fahrer, der das Taxi fährt, haftet gemeinsam mit dem Fahrer des Fremdfahrzeugs für Schäden an diesem, weil es sich um einen einzigen, einheitlichen Vertrag handelt.
17.01.2002 2 S 218/01 LG Aschaffenburg

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