Taxiurteile der Oberlandesgerichte

Keine Beförderungspflicht für große Hunde
Ein Taxifahrer begeht keinen Verstoß gegen die Beförderungspflicht, wenn er einen Hund von der Größe eines Dobermanns nicht in einer Limousine transportieren möchte.
28.01.2004 IV-5 Ss (OWi) 221 /03 - (OWi) 6/04 I - OLG Düsseldorf

Nichtiger Konzessionsverkauf
Ein Kaufvertrag über einzelne Taxikonzessionen ist wegen Verstoßes gegen ein Verbotsgesetz (die Vorschrift des § 2 Abs. 3 PbefG), nichtig. Abweichend von § 2 Abs. 2 Nr. 2 PBefG, wonach Konzessionen für die Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen im Gelegenheitsverkehr mit Genehmigung der zuständigen Behörde grundsätzlich frei übertragbar sind, können nach § 2 Abs. 3 PBefG die aus Taxikonzessionen erwachsenden Rechte und Pflichten nur dann auf einen anderen übertragen werden, wenn mit ihnen zugleich das ganze Unternehmen oder wesentliche, selbständige und abgrenzbare Teile des Unternehmens mitübertragen werden
13.06.2002 18 U 207/01 OLG Hamm

Rückkehrpflicht
Nach § 49 Abs.4, S.2 PBefG dürfen nur am Betriebssitz oder an der Wohnung des Unternehmers eingegangene Beförderungsaufträge mit Mietwagen ausgeführt werden und nach § 49 Abs.4, S.3 PBefG müssen Mietwagen grundsätzlich nach Ausführung eines Beförderungsauftrages zum Betriebssitz zurückkehren. Das schließt die freie Entscheidung des Unternehmers aus, an anderen Orten „unselbständige Niederlassungen“ oder ähnliche Filialen einzurichten, auf die sich die genannte Rückkehrpflicht dann alternativ zum (Haupt-) Betriebssitz beschränken könnte.
23.01.2004 3 ObOWi 3/2004

Fahrverbot auch für Taxifahrer
Auch eine drohende Kündigung schützt nicht vor Fahrverboten. Unabhängig davon kann auch bei einer tatsächlich drohenden Kündigung nicht von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden, wenn der Betroffene sich bisher gegenüber verkehrsrechtlichen Ge- und Verboten uneinsichtig gezeigt habe und nur durch ein Fahrverbot noch auf ihn eingewirkt werden könne.
02.03.2004 1 Ss 18/2004 OLG Karlsruhe

Funktaxizentrale darf nicht deutsche Fahrer anbieten
Ausländische Taxifahrer dürfen nicht durch ihre Funktaxizentrale von bestimmten Fahrten ausgeschlossen werden. Eine Duisburger Funktaxizentrale hatte ihren Kunden angeboten, speziell einen deutschen Fahrer anfordern zu können. Dagegen hatten mehrere türkische Taxifahrer geklagt. Das OLG Düsseldorf untersagte der Taxizentrale dieses Angebot, weil dadurch das Prinzip der Gleichbehandlung aller angeschlossenen Taxifahrer verletzt werde und die Differenzierung nach Nationalität der Fahrer im Hinblick auf Artikel 3 Abs. 1 GG als sittenwidrig erscheint.
28. Mai 1999 - 14 U 238/98 OLG Düsseldorf
 

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