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Taxen und Taxitarife im
Landkreis Soest

Homepage des Kreises: www.kreis-soest.de

Kurzinfo
 

Fahrzeuge

k.A.

Unternehmen

k.A.

Konzessionspraxis

k.A.

Einwohner

296.742 (12-2014)

Taxitarifordnung gĂĽltig seit 01.01.2015
Verordnung lesen

Dieser Tarif ist nicht mehr aktuell -
die aktuellen Daten sind - soweit bekannt - bereits in den Ăśbersichtsseiten enthalten.


Pflichtfahrbereich

Landkreis Soest

Grundbetrag

werktags 6-22 Uhr 3,20 €
22-6 Uhr + sonn- und feiertags 3,70 €

Kilometerpreis

werktags 6-22 Uhr

2,00 €

22-6 Uhr + sonn- und feiertags

2,10 €

Rundfahrten
Anfahrten

1,00 € bzw. 1,05 €

Wartezeit

Stunde 33,00 €

Zuschläge

Gepäck ab 2. Gepäckstück 0,30 €
Hund 0,50 €
GRT 5,50 €
Rollstuhl sitzend 12,80 € Grundgebühr + 2,05 € je km

Abbestellung

Doppelte GrundgebĂĽhr

Besonderes

Fahrzeuge mit Mischkonzession können mit Genehmigung auch Mietwagenfahrten mit Fahrpreisanzeiger durchführen

Taxiordnung vom 02.10.1985
Verordnung lesen
 

Besonderes

Freie Bereitstellung von 21 bis 7 Uhr
Radiohören während der Personenbeförderung ist nicht erlaubt.

Verordnungen zur VerfĂĽgung gestellt von taximan.

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