Alles auf einen Blick:
Zusammenfassende Übersicht aller Oldenburger Taxitarife seit 1959 mit Beispielstrecken

Taxen und Taxitarife in der
Stadt Oldenburg

Homepage der Stadt: www.oldenburg.de

Kurzinfo
 

Fahrzeuge

August 2001: 110 Taxen - 79 Mietwagen
Dezember 2004: 114 Taxen - ? Mietwagen
März 2012: 114 Taxen - 66 Mietwagen
Dezember 2023: 145 Taxen

Unternehmen

August 2001: 46
März 2012: Taxen 22

Konzessionspraxis

Die Folgen der Insolvenz des größten Unternehmens im August 2017 werden immer noch abgearbeitet und neue Konzessionen ausgegeben..

Einwohner

172.830  (12-2022)

Taxitarifordnung in der abt 01.01.2024 geltenden Fassung
Verordnung lesen
 

Pflichtfahrbereich

bis 50 km ab Bahnhofsplatz

Grundbetrag

werktags 6-23 Uhr 5,30 EUR
23-6 Uhr sowie sonn- und feiertags 5,30 EUR

Kilometerpreis

werktags 6-23 Uhr

< 5 km 2,80 EUR
> 5 km 2,40 EUR

23-6 Uhr + sonn- und feiertags

< 5 km 2,90 EUR
> 5 km 2,50 EUR

Wartezeit

werktags 6-23 Uhr
< 2 Minuten 32,73 EUR je Stunde
> 2 Minuten 40,00 EUR je Stunde

23-6 Uhr sowie sonn- und feiertags
40,00 EUR je Stunde

Zuschläge

Fahrrad 2,50 EUR
GRT ab 5 Fahrgäste 5,00 EUR
Höchstwert für Zuschläge 10,00 EUR

Abbestellung

-

Besonderes

-

Taxiordnung gültig seit 20.12.2008
Verordnung lesen
 

Besonderes

Freie Bereitstellung außerhalb von Taxiständen von 22 - 6 Uhr

 

Zusammenfassende Übersicht aller Oldenburger Taxitarife seit 1959 mit Beispielstrecken

Tarife der Stadt Oldenburg

Das Grundgerüst der jetzigen Verordnung wurde 1976 verabschiedet. Alle weiteren Änderungen setzen darauf auf.

Tarif 2024

Der Mindestlohn treibt den Tarif weiter vor sich her. 14 Monate nach der letzten Erhöhung werden weitere 6,1 % fällig. Die Grundgebühr wird für alle Fahrten wieder vereinheitlicht. Dagegen wird die Wartezeit werktags tagsüber erneut zweistufig. Eine zunächst beabsichtigte Änderung des Pflichtfahrgebiets wurde im Vorfeld vom Erhöhungsverfahren abgetrennt, nachdem Kritik am lückenhaften Zuschnitt aufgekommen war.

Tarif 11-2022

Erstmals gibt es in Oldenburg 2 Tarifänderungen in einem Kalenderjahr. Deutliche Steigerungen bei Mindestlohn und Spritpreisen führen zu entsprechenden Steigerungen von Grundgebühr, Kilometer- und Wartezeitpreis. Wie schon beim Tarif 01-2022 gab es zunächst eine fehlerhafte Amtsblattversion, die kurzfristig korrigiert wurde.

Tarif 01-2022

Erstmals wird eine gesplittete Grundgebühr für Tag und Nacht- sowie Sonn- und Feiertagsfahrten eingeführt. Die seit 1993 bestehende Aufteilung der Streckenpreise auf 3 Zonen wird auf 2 Zonen eingedampft. Bei den Wartezeiten wird die Berechnung unter und über 2 Minuten zusammengefaßt. Längere Wartezeiten tagsüber werden dadurch günstiger, vor den Ampeln wird es allerdings rund um die Uhr teurer.

Bei der Taxameterprogrammierung mußte offenbar improvisiert werden:  Sowohl die im Amtsblatt verkündete Änderungsverordnung wie auch die von der Stadt herausgegebene Lesefassung enthielten - kurioserweise unterschiedliche - Fehler.

Tarif 2021

Die stufenweise Steigerung der Mindestlöhne schlug sich im 2021er-Tarif kurioserweise in einer Verteuerung der wenig zeitaufwändigen Mittel- und Langstrecken nieder. Ab 5 km waren 10 bis 20 Cent mehr angesagt, darunter blieb alles beim alten.

Tarif 2020

Einzige Änderung: Die Grundgebühr stieg um 30 Cent.

Tarif 2019

Die Grundgebühr stieg um 10 Cent, die Streckentarife um 0 bis 20 Cent. Wartezeiten wurden deutlich teurer, tagsüber unter 2 Minuten um 13 %, nachts/sonn-/feiertags unter 2 Minuten um 14 % und über 2 Minuten 10 %.

Tarif 2017

Neben einer geringfügigen Erhöhung von Grundgebühr und Wartezeit wurde der Ausgangspunkt für das Pflichtfahrgebiet präzisiert. Die freie Preisgestaltung für Fahrten nach außerhalb und zurück mit dem gleichen Fahrgast entfiel.

Tarif 2015

Der staatlich verordnete Mindestlohn macht eine erhebliche Tarifsteigerung nötig. Der seit 2000 geltende Karenztarif wird wieder durch einen klassischen Tarif mit alternierender Strecke/Zeitberechnung ersetzt. Die Preiserhöhung beim Streckenanteil beträgt etwa 17 %, mit dem hinzukommenden Zeitanteil werden daraus etwa 25 %.

Tarif 2012

Nach jahrelangem Hin und Her bei Tariferhöhungsverfahren gab es dieses Mal keine Diskussionen und keine Gegenstimmen von Verkehrsausschuß und Rat. Dabei hätte der aus Kostengründen zwar fällige aber dennoch recht hoch ausgefallene Sprung in der dritten Tarifstufe um 27 bzw 36 % Grund für Nachfragen sein können.

Tarif 2008

Die hohen Spritpreise im Sommer machten es nötig/möglich: Nur ein Jahr nach der letzten Tariferhöhung wurde eine weitere fällig. Obwohl die höheren Kosten vor allem streckenbezogen anfallen, wurden nur die ersten zwei Tarifstufen angehoben. Wie schon 2007 gab es kritische Bemerkungen, daß u.a. erneut unzutreffenderweise Lohnerhöhungen als Begründung für den gestiegenen Tarif herhalten mußten.

Tarif 2007

Anders als bei den letzten beiden Änderungen verlief das behördliche Verfahren weitgehend ohne Reibereien. Für eine kleine Verstimmung sorgte lediglich das als Begründung aufgeführte Lohnargument, das einigen Ratspolitikern kritische Worte in den Sitzungen des Verkehrsausschusses und des Rates entlockte.

Tarif 2005

Wie schon bei der letzten Erhöhung im Jahr 2000 gab es auch im Umfeld des aktuellen Verfahrens einige Überraschungen. Ein Offener Brief aus der Fahrerschaft sorgte dafür, daß die Öffentlichkeit die Vorbereitungen für den neuen Tarif in der Presse mitverfolgen konnte. Die sonst übliche Geheimniskrämerei mußte dadurch entfallen.

Tarif 2000

Im Frühjahr 2000 wurde von Hans-Jürgen Hartung (Auto-Geering / Ihre Taxenzentrale) und Horst Kalinke (Taxi Siemenroth) die Arbeitsgemeinschaft Oldenburger Taxenunternehmer (AG Taxen) gegründet. Die erste umfassende Aufgabe sah die neue Organisation darin, eine Änderung der Taxitarife herbeizuführen. Angesichts der Aktivitäten der AG Taxen brachte die schon seit vielen Jahren bestehende Interessengemeinschaft Oldenburger Taxenunternehmen (IG Taxen) nach einer Schnellsitzung ihre Vorstellungen ebenfalls zu Papier und dann zum zuständigen Ordnungsamt.
Die Entwürfe unterschieden sich vom Grundsatz her erheblich: Die AG forderte eine mehr oder weniger lineare Erhöhung, die IG dagegen eine deutliche Verteuerung der Kurzfahrten bei gleichzeitiger Verbilligung der Fernfahrten. Das hatte der Vorsitzende Hans-Günther Bartels schon 1996 in einem Bericht des Hunte-Report gefordert.

Die Vertreter beider Organisationen einigten sich in der Folge auf einen Mittelwert aus beiden Vorschlägen, dem die zuständigen Gremien der Stadt Oldenburg dann zustimmten. Kommentar eines Ratsherrn bei der Abstimmung im Verkehrsausschuß mit Blick auf die nicht gerade geringe Erhöhung: “Es muß ja schließlich keiner Taxi fahren.”

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