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Taxen und Taxitarife im  Erzgebirgskreis

Homepage der Stadt: www.erzgebirgskreis.de

Kurzinfo
 

Fahrzeuge

k.A.

Unternehmen

k.A.

Konzessionspraxis

k.A.

Einwohner

349.582 (12-2014)

Taxitarifordnung gültig seit 02.02.2015
Verordnung lesen

Dieser Tarif ist nicht mehr aktuell -
die aktuellen Daten sind - soweit bekannt - bereits in den Ãœbersichtsseiten enthalten.


Pflichtfahrbereich

Betriebssitzgemeinde sowie Fahrten in die angrenzenden Kreise und Städte bis zu einer Beförderungsstrecke von 50 km

Grundbetrag

werktags 6 - 22 Uhr 3,00 €
sonn- und feiertags, werktags 22 - 6 Uhr 4,00 €

Kilometerpreis

1,60 €
Rundfahrt 0,80 €

Wartezeit

Stunde 20,00 €

Zuschläge

GRT 5,00 €

Abbestellung

doppelter Grundpreis

Besonderes

Wechselgeldpflicht 50 €

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