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Taxen und Taxitarife
Landkreis Meißen

Homepage des Kreises: www.kreis-meissen.de

Kurzinfo
 

Fahrzeuge

k. A.

Unternehmen

k. A.

Konzessionspraxis

k. A.

Einwohner

256.638 (12-2008)

Taxitarifordnung gültig seit 01.03.2010
Verordnung lesen
 

Pflichtfahrbereich

Betriebssitzgemeinde

Grundbetrag

2,50 EUR

Kilometerpreis

werktags 6 - 22 Uhr > 3 km 1,30 EUR,
sonst 1,50 EUR
Anfahrt 0,80 EUR

Wartezeit

Stunde 15,00 EUR

Zuschläge

GRT 5,00 EUR
Tiere je 2,50 EUR

Abbestellung

2,50 EUR + Anfahrt

Besonderes

Diskrepanz zwischen Definition des Pflichtfahrgebiets und pauschaler Zuschlagregelung für Fahrten außerhalb desselben

Fahrer muß 50 EUR wechseln können

Taxiordnung gültig seit 01.12.2008
Verordnung lesen
 

Besonderes

- jährliche Belehrungspflicht
- Zentralen müssen für Funktouren das erste Fahrzeug am Stand nutzen (!)

 

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