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Taxen und Taxitarife im
Landkreis Gotha

Homepage des Kreises: www.landkreis-gotha.de

Kurzinfo
 

Fahrzeuge

45 Taxen - 42 Mietwagen - 2 Mischkonzessionen (10-2003)

Unternehmen

k.A.

Konzessionspraxis

nach Gutachten keine Ausgabe - es liegen auch keine Anträge vor (10-2003)

Einwohner

138.056 (12-2010)

Taxitarifordnung gültig ab 01.10.2008
Verordnung lesen

Dieser Tarif ist nicht mehr aktuell -
die aktuellen Daten sind - soweit bekannt - bereits in den Ãœbersichtsseiten enthalten.

Pflichtfahrbereich

Landkreis Gotha

Grundbetrag

2,00 €

Kilometerpreis

Normalpreis

< 3 km 1,70 €
> 3 km 1,30 €

Anfahrt außerhalb Betriebssitzgemein de

< 2 km 1,70 €
> 2 km 1,40 €

Wartezeit

Stunde 21,00 €

Zuschläge

GRT 3,00 € - sonst ausdrücklich keine

Abbestellung

nach Anzeige des Taxameters

Besonderes

Keine Beförderungspflicht, wenn der Besteller nicht bereit ist, seine Telefonnummer für eine Rückfrage anzugeben

Fahrten zu Hochzeiten und Beerdigungen unterliegen nicht dem Tarif, wenn mindestens 2 Fahrten mehr als 24 Stunden vor Fahrtbeginn bestellt werden.

Taxiordnung gültig seit 01.01.1996
Verordnung lesen
 

Besonderes

Auf dem Taxistand muß zwischen zwei Taxen ein Abstand von mindestens einem und höchstens zwei Metern gelassen werden

History:
Mit der Erhöhung zum November 2005 wurde aus dem Einheitstarif ein Staffeltarif mit deutlich teureren ersten Kilometern. Der Zeittarif stieg moderat. Denaben wurde ein GRT-Zuschlag von 3,00 EUR eingeführt.

Steigerung auf der Standardstrecke von 3 km + 3 Min. Wartezeit: 18,6 %.

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