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Taxen und Taxitarife im
Saale-Holzland-Kreis

Homepage des Kreises: www.saaleholzlandkreis.de

Kurzinfo
 

Fahrzeuge

13 Taxen - 17 Mietwagen - 1 Mischkonzession (10-2003)

Unternehmen

k.A.

Konzessionspraxis

freie Ausgabe - aber keine Nachfrage (10-2003)

Einwohner

86.809 (12-2010)

Taxitarifordnung gültig ab 01.01.2007
Verordnung lesen

Dieser Tarif ist nicht mehr aktuell -
die aktuellen Daten sind - soweit bekannt - bereits in den Übersichtsseiten enthalten.


Pflichtfahrbereich

Saale-Holzland-Kreis und Stadt Jena

Grundbetrag

2,00 EUR

Kilometerpreis

Normaltarif

< 2 km 2,00 EUR
> 2 km 1,30 EUR
22-6 Uhr sowie sonn-und feiertags > 2 km 1,40 EUR

Anfahrten ab Bereitstellungs-ort und Rundfahrten

0,65 EUR
22-6 Uhr sowie sonn-und feiertags 0,70 EUR

Wartezeit

Stunde 20,00 EUR

Zuschläge

GRT bei Anforderung 5,00 EUR
Gepäck ab 2. Stück über 10 kg je 1,00 EUR
Tiere je 1,00 EUR
Unbar 1,50 EUR (möglich)

Abbestellung

nach Tarif

Besonderes

Fahrer muß 20 EUR wechseln können

Taxiordnung vom 25.09.1995
Verordnung lesen
 

Besonderes

Ein etwas ungewöhnlicher “Kotzparagraph”:
Nach § 7 Abs. 4 fallen Betrunkene nicht unter die Beförderungspflicht. Nimmt man trotzdem einen mit, hat das gravierenden Einfluß auf den Ersatz von dadurch entstandenen Schäden am Taxi (§8).

 

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