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23.03.10
Amoklauf auf Raten
Psychiatrische Gutachterin sieht Parallelen in der Grundstimmung des Angeklagten
Der wegen folgenreicher Messerattacken auf zwei Taxifahrer vor dem Oldenburger Landgericht angeklagte 20-jährige Mann wird von der psychiatrischen Gutachterin als voll schuldfähig eingestuft. Sie habe keine psychische Erkrankung feststellen können, trug die Frau am Vormittag vor. Der Angeklagte sei aber eher einem Jugendlichen gleichzustellen als einem Erwachsenen.
Sie beschrieb den Angeklagten als relativ emotionsarm. Er habe kaum Erschrecken über Tat in Stuhr gezeigt. Psychologische Tests hätten in Bezug auf Aggressionen leichte Auffälligkeiten ergeben.
In den Tagen vor den Taten sei der zuvor “gut behütete” Mann in eine starke Krise geraten. Sich schnell häufende Probleme in den Beziehungen zur Freundin und zu den Eltern sowie Geldmangel trafen auf “mangelnde Kompetenz im Umgang mit Schwierigkeiten”. In einer Mischung aus Verzweiflung und Wut in Verbindung mit dem Versuch, Handlungsfähigkeit zurückzugewinnen sah die Gutachterin Parallelen zu Amokläufern. Auch die seien wie der Angeklagte eher aggressionsgehemmt. Die in der jüngeren Zeit unvermeidliche Frage nach dem Spielen von Killerspielen verneinte sie jedoch. Der Angeklagte habe seine Zeit fast ausschließlich für seine Arbeit und die Freundin aufgewendet.
Die Nebenklägeranwälte hinterfragten insbesondere die offenkundige Verweigerung des Angeklagten, sich mit der ersten und folgenschwereren Tat auseinanderzusetzen. “Er will die Geschehnisse vom Freitag nicht an sich ranlassen”, so die Gutachterin. In den Gesprächen sei aufgefallen, daß er sich an die Attacke in Stuhr sehr präzise erinnere, zum Vortag befragt aber stets Ausweichverhalten gezeigt habe. Fragen habe er mit Gegenfragen beantwortet (“Sie wollen doch nicht, daß ich etwas zugebe, an das ich mich nicht erinnere?”), an den nachweislich falschen Zeitangaben halte er fast trotzig fest. Vielleicht folgere er aus der fehlenden Erinnerung, daß er mit der Tat nichts zu tun habe.
Der neben der Gutachterin ebenfalls vortragende Jugendgerichtshelfer des Angeklagten hatte die umfassenderen Schilderungen der Gutachterin schon zu Beginn des Verhandlungstages vorweggenommen. Der Angeklagte mache einen eher jugendlichen Eindruck. Wirtschaftlich und emotional sei er nicht von den Eltern unabhängig. Weil er deswegen noch an der Schwelle zum Erwachsenwerden stehe, komme das Jugendstrafrecht in Betracht.
Am Donnerstag sollen die Plädoyers der Staatsanwaltschaft, der beiden Nebenklägervertreter und der Verteidigung gehalten werden. Der Richter kündigte zum Ende der heutigen Verhandlung an, anschließend beraten und am Nachmittag ein Urteil verkünden zu wollen.
(jr)
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