22.06.2010
Taximord-Urteil ist rechtskrÀftig
Verteidigung nimmt Revision zurĂŒck
Das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 25.03.2010 gegen einen 20jĂ€hrigen Mann aus Lemwerder wegen zweier Angriffe auf Taxifahrer ist nach Mitteilung des Oldenburger Landgerichts jetzt rechtskrĂ€ftig. Der Verteidiger des Verurteilten habe die von ihm eingelegte Revision mit Schreiben vom 21.06.2010 zurĂŒckgenommen.
Die Jugendkammer hatte den Heranwachsenden wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Raub mit Todesfolge sowie wegen besonders schwerer rÀuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefÀhrlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von 10 Jahren (die nach Jugendstrafrecht mögliche Höchststrafe) verurteilt.
(dis)
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