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Taxen und Taxitarife im
Landkreis Eichstätt

Homepage des Kreises: www.landkreis-eichstaett.de

Kurzinfo
Stand 29.09.2003 Quelle: Landkreis Eichstätt

Fahrzeuge

7 Taxen - 15 Mietwagen - 6 Mischkonzessionen

Unternehmen

3 mit Taxen - 8 mit Mietwagen - 2 mit Mischkonzessionen

Konzessionspraxis

k.A.

Einwohner

120.000

Taxitarifordnung gültig seit 17.01.2005
Verordnung lesen

Dieser Tarif ist nicht mehr aktuell -
die aktuellen Daten sind - soweit bekannt - bereits in den Übersichtsseiten enthalten.


Pflichtfahrbereich

Landkreis Eichstätt sowie die Städte Ingolstadt und Neuburg

Grundbetrag

2,30 EUR - Mindestfahrpreis 2,55 EUR 

Kilometerpreis

Normalpreis

1,40 EUR

Anfahrt außerhalb Betriebssitzgemein de

1,40 EUR

Fahrten von außerhalb der Betriebssitz-
gemeinde zurück oder bei Rückkehr mit gleichem Fahrgast

Stunde 20,00 EUR

Großraum ab 5 Personen, Gepäck-, Fahrrad- und Bootsanhänger

1,90 EUR

Wartezeit

Stunde 20,00 EUR

Fortschalteinheit

0,25 EUR

Zuschläge

-

Abbestellung

Normaltarif plus eventuelle Anfahrt

Besonderes

Fahrer muß 50 EUR wechseln können

Preise für “Serienfahrten” sind frei und müssen lediglich angezeigt werden

History:
Mit der Tarifänderung vom Januar 2005 wurde die Fortschalteinheit von 0,20 auf 0,25 EUR erhöht, die Grundgebühr sank jedoch gegen den Trend um 20 Cent. Der km-Preis stieg um 10 Cent. Der pauschale Zuschlag für GRT, Kombi und Anhänger wurde in einen streckenabhängigen Wert gewandelt.
Erhöhung auf der Standardstrecke von 3 km plus 3 Min verteilter Wartezeit: 6,8 %
 

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