Taxen und Taxitarife im Landkreis Eichstätt
Homepage des Kreises: www.landkreis-eichstaett.de
Kurzinfo Stand 29.09.2003 Quelle: Landkreis Eichstätt
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Fahrzeuge
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7 Taxen - 15 Mietwagen - 6 Mischkonzessionen
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Unternehmen
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3 mit Taxen - 8 mit Mietwagen - 2 mit Mischkonzessionen
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Konzessionspraxis
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k.A.
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Einwohner
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120.000
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Taxitarifordnung gültig seit 17.01.2005 Verordnung lesen
Dieser Tarif ist nicht mehr aktuell - die aktuellen Daten sind - soweit bekannt - bereits in den Übersichtsseiten enthalten.
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Pflichtfahrbereich
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Landkreis Eichstätt sowie die Städte Ingolstadt und Neuburg
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Grundbetrag
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2,30 EUR - Mindestfahrpreis 2,55 EUR
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Kilometerpreis
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Normalpreis
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1,40 EUR
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Anfahrt außerhalb Betriebssitzgemein de
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1,40 EUR
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Fahrten von außerhalb der Betriebssitz- gemeinde zurück oder bei Rückkehr mit gleichem Fahrgast
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Stunde 20,00 EUR
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Großraum ab 5 Personen, Gepäck-, Fahrrad- und Bootsanhänger
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1,90 EUR
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Wartezeit
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Stunde 20,00 EUR
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Fortschalteinheit
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0,25 EUR
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Zuschläge
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-
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Abbestellung
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Normaltarif plus eventuelle Anfahrt
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Besonderes
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Fahrer muß 50 EUR wechseln können
Preise für “Serienfahrten” sind frei und müssen lediglich angezeigt werden
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History: Mit der Tarifänderung vom Januar 2005 wurde die Fortschalteinheit von 0,20 auf 0,25 EUR erhöht, die Grundgebühr sank jedoch gegen den Trend um 20 Cent. Der km-Preis stieg um 10 Cent. Der pauschale Zuschlag für GRT, Kombi und Anhänger wurde in einen streckenabhängigen Wert gewandelt. Erhöhung auf der Standardstrecke von 3 km plus 3 Min verteilter Wartezeit: 6,8 %
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