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Taxen und Taxitarife im
Landkreis Garmisch-Partenkirchen

Homepage des Kreises: www.lra-gap.de

Kurzinfo

Fahrzeuge

k.A.

Unternehmen

k.A.

Konzessionspraxis

k.A.

Einwohner

86.478 (12-2008)

Taxitarifordnung gültig seit 01.11.2007
Verordnung lesen

Dieser Tarif ist nicht mehr aktuell -
die aktuellen Daten sind - soweit bekannt - bereits in den Ãœbersichtsseiten enthalten.

Pflichtfahrbereich

Landkreise Garmisch-Partenkirchen, Bad Tölz-Wolfratshausen und Weilheim-Schongau

Grundbetrag

3,00 EUR - Mindestfahrpreis 3,20 EUR 

Kilometerpreis

Normalpreis

< 5 km 1,50 EUR
> 5 km 1,35 EUR

Außerhalb der Betriebssitzgemein de

Kombination Strecke/Zeit

Wartezeit

Stunde 24,00 EUR

Zuschläge

Gepäck im Kofferraum je 0,50 EUR
Schlitten, Ski, Snowboard 0,50 EUR
Fahrrad 2,00 EUR
Tiere / Käfig je 0,50 EUR
Bestellung 0,50 EUR
zusammen höchstens 10 Zuschläge

Abbestellung

in der anfahrtsfreien Zone 5,00 EUR, außerhalb nach Tarif

Besonderes

Fahrer muß 50 EUR wechseln können

Taxiordnung gültig seit 01.04.1992
Verordnung lesen
 

Besonderes

-

 

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