Mietwagen in der City:
Ein Blick ins Umland

Was in Oldenburg seit  langer Zeit unter Taxi- und Mietwagenfahrern heftigste Diskussionen auslöst und in unregelmäßigen Abständen zu hektischer Betriebsamkeit bei einigen von ihnen führt, ist in Osnabrück seit Jahren eine  Selbstverständlichkeit: Mietwagen in der Fußgängerzone und das mit voller Billigung der Behörden. Die Beschilderungen an den Einfahrten zur FGZ (und das sind sehr viel mehr als in OL, da die FGZ deutlich größer ist!) sind allerdings ein wenig uneinheitlich. Mal ist nur dem Linienverkehr die Einfahrt erlaubt, ein anderes Mal sind Anlieger frei. Ausnahmen gibt es hier und da auch für Behinderte an Stellen, wo  in der FGZ Extra-Parkplätze für sie reserviert sind. Immer frei sind Lieferverkehr und Fahrräder.
Taxen und Mietwagen ist die Zufahrt in alle Randbereiche der FGZ erlaubt. Die Kernzone (die durchgehende Große Straße) ist mit Ausnahme des Lieferverkehrs den Fußgängern vorbehalten. 
Während Taxen schon seit langem in die FGZ fahren dürfen, bekamen die Mietwagen (1 Zentrale - Citycar) erst vor einigen  Jahren diese Genehmigung. Anlaß war die teilweise Ãœbernahme der Briefkastenleerung. Das Befahren ist aber nicht auf diese Tätigkeit  beschränkt.  Probleme wegen Mietwagen in der City gibt es trotzdem nur wenige. Denn im Gegensatz zu Oldenburg gibt es dort kaum Nachtgastronomie. Die verteilt sich wie in Oldenburg vor 20 Jahren auf die ganze Stadt. Noch!
(jr)

 

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